General terms and conditions
Consulting Impact GmbH
Sitz der Gesellschaft: München
Amtsgericht München HRB 237705
Geschäftsführer: Dominik Bachmair, Dr. Felix Reiners
Bavariaring 26
80336 München
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Consulting Impact GmbH (nachfolgend: „Consulting Impact“) mit ihrem jeweiligen Vertragspartner (dieser nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
Consulting Impact erbringt als vertragliche Leistungen in der Regel Coaching-, Organisationsentwicklungs- und sonstige Beratungsleistungen, wie näher im einzelnen Vertrag unter Einbeziehung dieser AGB vereinbart.
Vertragsänderung
Der Abschluss von Änderungsverträgen zwischen Auftraggeber und Consulting Impact über die zu erbringenden Leistungen bedarf grundsätzlich der Schriftform (Textform ausreichend). Solange Änderungen nicht schriftlich (Textform ausreichend) beidseits deckungsgleich niedergelegt sind, führt Consulting Impact die Arbeiten vorbehaltlich des nachfolgenden Textabsatzes ohne Berücksichtigung eines Änderungswunsches durch.
Consulting Impact ist allerdings verpflichtet, einem schriftlichen (Textform ausreichend) Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, wenn und soweit dies der Consulting Impact im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere unter Berücksichtigung von Zeit- und Ressourcenplanung seitens Consulting Impact zur derzeitig laufenden Zusammenarbeit, zumutbar ist. Entstehender Mehraufwand wird der Consulting Impact auf Basis der jeweiligen einzelvertraglichen Regelung vergütet; fehlt eine Regelung zur Ermittlung der Vergütungshöhe für den fraglichen Mehraufwand, schuldet der Auftraggeber die Vergütung hierfür in üblicher Höhe. Ein Fehlen einer Regelung liegt nicht vor, wenn die Parteien eine Vergütung gemäß nachfolgendem Abschnitt „Honorar und Kosten“ vereinbart haben.
Leistungsumfang und Berichte
Die nähere Beschreibung der von Consulting Impact geschuldeten Dienstleistungen ergibt sich nach Auslegung des jeweiligen einzelnen Vertrags, insbesondere auch aus etwaigen Leistungsbeschreibungen, aus der einen Vertragsabschluss begleitenden Kommunikation wie Auftragsbestätigung(en), Anlagen dazu, E-Mails oder ähnlichem.
Consulting Impact erbringt die geschuldete Dienstleistung selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Umgang, Form, Thematik und Ziel der geschuldeten Dienstleistungen werden die Parteien möglichst gemeinsam definieren.
Auf schriftliches (Textform ausreichend) Verlangen des Auftraggebers hat Consulting Impact, dies jedoch nur unter Vergütung des entsprechenden Zeitaufwandes gemäß vorhergehendem Abschnitt „Vertragsänderung“, 2. Textabsatz, Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll Consulting Impact einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss auch dieser, wie die Parteien nach vorhergehendem Satz klarstellend festhalten, entsprechend durch den Auftraggeber vergütet werden.
Honorar und Kosten
Consulting Impact berechnet Coaching-, Trainings- und Beratungsleistungen, sofern nichts anders vereinbart, nach Aufwand. Es gelten die vereinbarten Aufwands-Sätze. 1,0 Beratertage entsprechen hierbei 8,0 Arbeitsstunden, woraus sich zur Ermittlung einer Vergütungshöhe aus eventueller Vertragsänderung, s.o., ein vereinbarter Stundensatz ermitteln lässt. Kennenlern- und Auftragsklärungsgespräche werden – nach erfolgter Absprache hierzu, zu der dann ebenfalls diese AGB gelten – ebenso in Rechnung gestellt. Vorbereitungstätigkeiten darf Consulting Impact ebenso nach erfolgter Absprache berechnen.
Reisekosten zwischen Wohnsitz des von Consulting Impact eingesetzten Beraters und dem Einsatzort (hin und zurück) sowie Aufenthaltskosten werden in jedem Falle gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Alle Zahlungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Consulting Impact im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, ebenso eventuell erforderliche Räumlichkeiten zugänglich zu halten und zur Verfügung zu stellen, ebenso eventuell anstehende Auftraggeber-Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
Der Auftraggeber informiert Consulting Impact unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der jeweiligen Projektausführung auftreten, und die Ableistung der Beratung beeinflussen können.
Zahlungsmodalitäten
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden gilt ein Zahlungsziel von 2 Wochen nach Rechnungseingang. Der Abzug von Skonto ist nicht möglich. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso sonstige weitergehende gesetzliche Verzugsansprüche.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
Terminverschiebung, insbesondere wegen höherer Gewalt
Die Bestimmungen des BGB zum etwaigen Annahmeverzug des Auftraggebers sowie zu Ansprüchen der Consulting Impact wg. fehlender Mitwirkung des Auftraggebers bleiben durch die nachfolgendenden Sätze unberührt, wobei Consulting Impact ggfs. ein Wahlrecht hat, nach welchen Rechtsfolgen Consulting Impact vorgeht. Unberührt bleiben auch die Stornoregelungen des nach-folgenden Abschnittes „Stornierung …“ dieser AGB. Vor diesem Hintergrund gilt ferner:
Kann ein vereinbarter Termin zur Erbringung der Leistung durch Consulting Impact ohne Vertretenmüssen seitens Consulting Impact, z.B. wegen höherer Gewalt, nicht eingehalten werden, ist Consulting Impact berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Consulting Impact ist hierzu jedoch, sofern kein Vertretenmüssen des Auftraggebers vorliegt, verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich mindestens einen Alternativtermin vorzuschlagen, sowie auf etwaige Vorschläge des Auftraggebers unverzüglich zu reagieren, und ein Nachholen möglichst zeitnah, unter Berücksichtigung der Ressourcenplanung seitens Consulting Impact sowie der Interessen des Auftraggebers, umzusetzen. Mehrkosten durch die Umplanung werden Consulting Impact, sofern kein Vertretenmüssen seitens des Auftraggebers vorliegt, nicht ersetzt, soweit genanntes Vertretenmüssen vorliegt allerdings schon.
Dies gilt auch, wenn der durch Consulting Impact nach deren Ressourcenplanung eingeteilte Berater wg. Krankheit oder sonstiger nicht von Consulting Impact zu vertretenden Gründen an der tatsächlichen Wahrnehmung des Termins gehindert ist.
Etwa weitergehende gesetzliche Ansprüche wg. fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, insbesondere auf Erstattung etwaiger Mehrkosten zur Vertragserfüllung oder von Schäden / sonstigen Vermögensnachteilen, bleiben unberührt; ebenso unberührt bleibt nachfolgende Stornoregelung.
Stornierung durch den Auftraggeber
Folgendes gilt nicht, wenn und soweit Consulting Impact eine Absage (näher sogleich) zu vertreten hat – da insoweit die Rechte des Auftraggebers nach BGB greifen:
Wird ein Termin vom Auftraggeber gegenüber Consulting Impact oder gegenüber dem von Consulting Impact eingesetzten Berater abgesagt, aus welchem Grund auch immer bemüht sich Consulting Impact in zumutbarem Umfang, jedoch ohne Erfolgspflicht, den dadurch freigewordenen Termin anderweitig zu besetzen. In jedem Fall aber schuldet der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des ursprünglich für diesen Termin angesetzten Honorars, zuzüglich 100 % der bereits bei Consulting Impact zu besagtem Termin angefallenen und infolge der Absage weiter anfallenden Kostenansprüche Dritter. Der genannte Prozentsatz von 10 % erhöht sich, bei Zugang der Absage seitens des Auftraggebers bei Consulting zum Zeitpunkt von
- ab 6 Wochen vor Termin, auf 25 % (zuzüglich genannter Drittkosten),
- ab 4 Wochen vor Termin, jedoch auf 50 % (zuzüglich genannter Drittkosten),
- ab 2 Wochen vor Termin, jedoch auf 90% (zuzüglich genannter Drittkosten, soweit letztere höher sind, als bei Ab-haltung des Termins angefallen wären),
- ab 5 Kalendertage vor Termin, jedoch auf 100 % (zuzüglich genannter Drittkosten, soweit letztere höher sind, als bei Abhaltung des Termins angefallen wären).
Entsprechendes gilt, wenn mehrere Termine abgesagt werden.
Urheberrechte
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von Consulting Impact an den von ihr oder deren Subunternehmern im Rahmen der Leistungserbringung erstellten etwaigen schutzfähigen Werken an. Eine Nutzung, insbesondere Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber oder Dritte in dessen Einflussbereich bedarf, sofern nicht durch den jeweiligen Vertragszweck gedeckt, der vorherigen Einwilligung durch Consulting Impact.
Diese vorherige Einwilligung hat schriftlich zu ergehen.
Der Auftraggeber sichert zu und schuldet im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten, dass den von ihm an Consulting Impact für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Dritter Urheber-/ und oder sonstige Rechte der Erfüllung des Beratungsauftrags nicht entgegenstehen. Er stellt Consulting Impact von gegenteilig geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei.
Geheimhaltung
Consulting Impact verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
Ungeachtet dessen stellen die Parteien klar, dass Consulting Impact berechtigt ist, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten und/oder zu erbringen.
Haftung
Consulting Impact erbringt die vertraglichen Leistungen (in der Regel Coaching-, Organisationsentwicklungs- und sonstige Beratungsleistungen) nach einem systemischen Grundverständnis. Consulting Impact arbeitet nach strengen Qualitätsnormen und bildet sich kontinuierlich fort. Consulting Impact achtet die Selbstbestimmung ihrer Kunden. Die Kunden bleiben, dies klarstellend, in allen Beratungsprozessen für ihre Entscheidungen und deren Folgen selbst verantwortlich.
Consulting Impact haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr und/oder von ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen angesichts des soeben Bestimmten dennoch vertraglich und kausal verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Consulting Impact im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung unbeschränkt. Consulting Impact haftet im Übrigen bei von ihr, von ihren Mitarbeitern oder bei von den seitens Consulting Impact eingeschalteten Erfüllungsgehilfen verursachten Sach- und/oder Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 3.000.000,00 Euro.
Weitergehende Ansprüche sind hiermit ausgeschlossen.
Keinerlei Verantwortung bzw. Haftung, dies klarstellend, wird seitens Consulting Impact für die gänzliche oder teilweise Unmöglichkeit der Leistungserbringung wg. höherer Gewalt (Wetter, Naturereignisse etc.) übernommen, oder für Folgen fehlender Mitwirkung des Auftraggebers einschließlich dadurch entstandene Schäden.
Datenschutz
Consulting Impact achtet die Vorgaben datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Eventuell für den Auftraggeber nach dessen Datenschutzvorgaben erforderliche Erklärungen werden, soweit zumutbar, abgegeben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Anfragen der seiner Sphäre zuzuordnenden natürlichen Personen darüber, wie Consulting Impact fragliche Datenschutzinteressen behandelt, auf die ebengenannte Fundstelle zu verweisen. Die Parteien stellen untereinander klar, dass damit datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten der Consulting Impact nicht abgemindert werden, sondern als gesetzliche Vorgaben unverändert bestehen bleiben.
Allgemeine Bestimmungen
Eine verantwortliche Kontaktperson wird seitens Auftraggeber und seitens Consulting Impact der jeweils anderen Partei unverzüglich nach Vertragsschluss benannt. Die jeweils andere Partei darf davon ausgehen, dass die verantwortliche Kontaktperson im fraglichen Vertragsverhältnis zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärung(en) für die eine Partei besitzt. Ein Austausch einer solchen verantwortlichen Kontaktperson in laufendem Vertragsverhältnis findet nur im gegenseitigen Einvernehmen statt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatz-regelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist der Sitz von Consulting Impact, es sei denn, dass der Auftraggeber ein Verbraucher i.S.d. §§ 13, 14 BGB ist.

